Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Art der Darbietung

  1. Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegen ausschließlich im Ermessen der Künstlerin.

  2. Die Künstlerin verpflichtet sich, pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen.

  3. Der Auf- und Abbau der Requisiten, der Bühne und einer PA-Anlage ist kostenfrei. Falls der Veranstalter eine PA-Anlage zur Verfügung stellt, ist die Nutzung dieser für die Künstlerin ebenso kostenfrei.

§2 Honorar/Gage

  1. Falls der Veranstalter keine gesonderte Rechnung wünscht, gilt der Gastspielvertrag als Rechnung.

  2. Die Künstlerin arbeitet auf eigene Rechnung und versteuert ihre Einnahmen beim Finanzamt Berlin Treptow-Köpenick (Steuernummer: 36/457/03170).

  3. Die Gage beinhaltet sämtliche Materialkosten.

  4. Die Höhe der Gage wird individuell vereinbart und ist nicht bindend für zukünftige Engagements.

  5. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich der Gagenvereinbarung.

  6. Reise- oder Übernachtungskosten übernimmt der Auftraggeber, sofern dies schriftlich vereinbart wurde.

  7. Entstehende Parkkosten der Künstlerin werden vom Auftraggeber getragen.

§3 Zahlungsmodalitäten

  1. Der Vertrag gilt als Rechnung.

  2. Der Rechnungsbetrag ist nach erbrachter Leistung sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, zahlbar.

  3. Bei verspäteter Zahlung können Mahngebühren anfallen.

§4 GEMA, KSK

  1. Eventuell anfallende GEMA- oder KSK-Gebühren trägt der Auftraggeber.



§5 Stornierung

  1. Eine Stornierung ist nur schriftlich per E-Mail oder Brief möglich.

  2. Im Falle einer Stornierung eines schriftlich vereinbarten Engagements erhebt die Künstlerin folgende Ausfallgebühr:

    • 90 – 120 Tage vor Auftrittsdatum: 30 % der Gage

    • 30 – 90 Tage vor Auftrittsdatum: 50 % der Gage

    • 10 – 29 Tage vor Auftrittsdatum: 60 % der Gage

    • 1 – 9 Tage vor Auftrittsdatum: 75 % der Gage

    • Am Tag des Auftritts: 100 % der Gage

  3. Die Stornogebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung fällig.

  4. In Einzelfällen kann die Ausfallgebühr als Gutschein angerechnet werden. Die Entscheidung darüber liegt allein bei der Künstlerin.

§6 Vertragsverletzung

  1. Bei Vertragsverletzung kann eine Konventionalstrafe in maximaler Höhe der vereinbarten Gage anfallen, mit der sämtliche Ansprüche abgegolten sind.

  2. Die Konventionalstrafe entfällt bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen oder Unwetter, die eine Anreise oder den Auftritt unmöglich machen).

  3. Bei Krankheit der Künstlerin verpflichtet sie sich, nach Möglichkeit einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.

§7 Fotos und Videos

  1. Fotos und Videos dürfen während des Auftritts für private Zwecke gemacht werden, dürfen jedoch nur mit Genehmigung der Künstlerin oder des Veranstalters veröffentlicht werden.

  2. Sämtliche Medien, die die Künstlerin betreffen, sind ihr auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

  3. Die Künstlerin behält sich das Recht vor, Bild- und Videomaterial für eigene Werbezwecke zu nutzen, sofern der Veranstalter dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§8 Verpflegung

  1. Dem Künstler werden während der Veranstaltung alkoholfreie Getränke zur Verfügung gestellt.

§9 Datenschutz und Einwilligung

  1. Mit Annahme des Angebots erklärt der Auftraggeber, dass er die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

  2. Der Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten zur Kundenverwaltung gespeichert werden.

  3. Die Künstlerin darf den Auftraggeber als Referenz angeben und in ihre Kundenkartei aufnehmen.

  4. Der Auftraggeber erhält maximal viermal pro Jahr einen Newsletter. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

  5. Sollte der Auftraggeber nicht wünschen, dass die Künstlerin nach der Show Flyer verteilt oder auslegt, muss dies vor Auftrittsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.



§10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Die Rechtsbeziehung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist Berlin.

  3. Erfüllungsort ist der jeweilige Auftrittsort.

§11 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  2. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.